Weitere Lockerungen im Sport

Weitere Lockerungen im Sport

Die aktuelle Landesverordnung legt für Sport im Freien mit Gruppen keine Höchstzahl an Personen fest! Damit können wir alle bisherigen Einschränkungen bei der Ausübung des Wassersports aufheben.

Gruppenbindung und Bootsplan hatten wir bereits per 05.06.0221 außer Kraft gesetzt. Für stark frequentierte Nutzungszeitfenster (werktags 17.00 – 19.00) wird zur Steuerung der Kapazitäten die Einhaltung eines abgestimmten Zeitplanes dringend empfohlen. (Orientierung am bisherigen Gruppenplan). Bisher hat das sehr gut funktioniert.

 

Für Einer und ungesteuerte Zweier des Freizeitsportes ist weiterhin eine Reservierung über das Buchungssystem erforderlich. Das hat nichts mit Corona zu tun, sondern dient der verlässlichen Verfügbarkeit dieser Boote und fördert eine bessere Auslastung.

Alle übrigen Boote des Freizeitsportes können unter Berücksichtigung der jeweiligen Nutzungsberechtigungen wieder frei genutzt werden.

Zwei Bereiche erfordern nach wie vor ein Hygienekonzept und entsprechende Maßnahmen zur Umsetzung:

 

  • Für den Indoorsport im Fitnessraum sind jedoch weiterhin Anmeldung und Erhebung der Kontaktdaten erforderlich. Es gilt der Hygieneplan für den Fitnessraum.
  • Die Nutzung der Umkleiden und Duschen ist unter Einhaltung der ausgewiesenen Kapazitätsgrenzen wieder möglich.

Voraussetzung für die Teilnahme am Sportbetrieb bleibt weiterhin die Vorlage eine ausgefüllten Verpflichtungserklärung, die bei Änderung der Kontaktdaten unaufgefordert zu erneuern ist.

Alle Informationen findet Ihr wie bisher unter corona.lrg1885.de