Liebe LRG-Mitglieder,
seit dem 08.03.2021 sind weitere Möglichkeiten im Vereinssport gegeben. Zu unserem Bedauern ist allerdings das Rudern im Mannschaftsboot noch nicht wieder erlaubt, hinderlich ist der unzureichende Abstand zwischen den Ruderplätzen.
Möglich sind:
1. Rudern im Einer oder im Zweier (o.St.)
Die Buchungsberechtigungen für Zweier sind wieder freigegeben. Die Nutzung der Zweier schränken wir gegenüber den bisherigen (bis zum 20.12.202 geltenden) Regeln folgendermaßen ein:
Zweier rudern dürfen feste, unveränderliche Mannschaften, sofern beide Sportler/innen eine ausgefüllte Verpflichtungserklärung eingereicht haben oder in einem gemeinsamen Haushalt leben. Jede Person darf nur mit maximal einer weiteren Person im Zweier rudern!
Zum Zweierrudern meldet Ihr Eure Mannschaft unter [email protected] an. Das gilt auch für Buchungsberechtigte, die ihre Zweierpartner/in bislang aus den Mitgliedern einer – bis zum 01.11.2020 – genehmigten Rudergruppe wählen konnten. Bitte beachtet: BEIDE Namen und beide e-mail-adressen angeben! Bereits angemeldete Zweier-Mannschaften bleiben bestehen. Gewünschte Änderungen sind VOR Umsetzung rechtzeitig anzumelden.
2. Nutzung des Fitnessbereiches nach Anmeldung
Aktuell dürfen sich während einer Sportausübung in jedem Raum maximal zwei Personen aufhalten. Trainer/innen und Übungsleiter/innen werden dabei mitgezählt. Sofern zwei Personen gemeinsam im Innenbereich Sporttreiben, muss es sich um eine feste unveränderliche Konstellation handeln.
Die Nutzung der Fitnessräume ist nur nach Anmeldung bei Björn Lötsch ([email protected]) und nach entsprechender Freigabe möglich. Voraussetzung ist hier immer das Vorliegen einer ausgefüllten Verpflichtungserklärung.
Bitte beachtet zu den bisherigen Regeln der Zusatzruderordnung und des Hygieneplans für den Kraftraum:
- In jedem der sechs Hallengänge darf sich zeitgleich jeweils nur eine Bootsbesatzung aufhalten. Als Aufenthalt gilt auch die für den Fahrtenbuch Eintrag erforderliche Zeit.
- Beschränkt den Aufenthalt in der Halle und auf dem Gelände auf das Nötigste (Ein- und Auslagern, An- und Ablegen, Bootspflege)
- Im Fitnessbereich sind die zugewiesenen Räume und Zeiten zu beachten.
- Duschen und Umkleiden bleiben weiterhin geschlossen. Eine Toilette steht im Schülerbootshaus, 2. OG. zur Verfügung.
Ziel unserer Bemühungen ist, Rudern und Fitness/Ergometertraining gem. § 11 Abs. 1 der geltenden Verordnung als Individualsport im Innen- und Außenbereich zu ermöglichen. Das tun wir hauptsächlich deshalb, weil unsere Mitglieder sich bislang sehr regelkonform verhalten haben. Infektionsschutz und Gesundheit müssen auch weiterhin absolute Priorität haben.
Wir appellieren deshalb, mit den eingeräumten Sportmöglichkeiten sehr verantwortungsbewusst umzugehen.
Alle Regeln lest Ihr bitte sorgfältig auf corona.lrg1885.de