Liebe LRG-Mitglieder,
seit dem 02.11.2020 ist Sportausübung nur allein, mit einer weiteren Person oder den Angehörigen eines gemeinsamen Haushaltes möglich. Das gilt auch nach dem 16.12.2020, allerdings nur noch außerhalb von Sportstätten. Da es im Wortlaut heißt: „Sportstätten sind für die Sportausübung zu schließen“, haben wir am 16.12.2020 jeglichen Sportbetrieb eingestellt
Inzwischen hat die Landesregierung auf ihrer Internetseite klargestellt, dass Sportstätten zur Ein- und Auslagerung von Sportgeräten betreten werden dürfen. In den FAQs sind als solche Sportgeräte explizit Ruderboote und Kanus genannt.
Da das Ziel der Landesverordnung die Eindämmung des Infektionsgeschehens mittels Kontaktreduzierung, nicht aber das Verbot des Sports ist, haben wir uns entschlossen, in begrenztem Umfang das Rudern im Einer als kontaktfreien Einzelsport ab dem 21.12.2020 wieder zuzulassen. Die bisherigen Buchungsberechtigungen für Einer bleiben bestehen. Alle übrigen Boote sind weiterhin gesperrt.
Bitte beachtet zusätzlichen zu den bisherigen Regeln der Zusatzruderordnung:
- Das Bootshaus darf nur zum Ein- und Auslagern der Boote betreten werden!
- In jedem der sechs Hallengänge darf sich zeitgleich jeweils nur eine Person aufhalten. Als Aufenthalt gilt auch die für den Fahrtenbuch Eintrag erforderliche Zeit.
- Es dürfen nur noch maximal 2 Boote am Steg liegen
- Der Aufenthalt in der Halle und auf dem Gelände ist auf das Nötigste (Ein- und Auslagern, An- und Ablegen, Bootspflege) zu beschränken.
- Der Zutritt zu allen anderen Räumen (außer der Toilette im 2. OG Schülerbootshaus) ist untersagt.
- Jegliche Sportausübung in den Räumen und auf dem Gelände ist untersagt (dazu gehört z.B. auch Aufwärmtraining etc.)
- Die Hallentore sind möglichst geschlossen zu halten. Wer vom Wasser kommt, prüft grundsätzlich, welche Tore geschlossen werden können.
- Im Interesse der eigenen Sicherheit sollten nur Ruderinnen und Ruderer mit ausreichend Rudererfahrung im Einer aufs Wasser gehen. Außerdem wird gemäß Sicherheitsrichtlinie das Tragen einer Rettungsweste dringend empfohlen.
Der Fitnessraum bleibt geschlossen, ebenso Duschen und Umkleiden. Es ist nicht erlaubt, ein Ruderergometer auf dem Bootsplatz zu benutzen.
Mit diesen Bemühungen möchten wir Rudern als Individualsport im Freien gem. § 11 Abs. 1 der geltenden Verordnung ermöglichen. Diese Entscheidung haben wir hauptsächlich deshalb getroffen, weil unsere Mitglieder sich bislang sehr regelkonform verhalten haben.
Infektionsschutz und Gesundheit müssen auch weiterhin absolute Priorität haben!
Wir appellieren deshalb, mit den eingeräumten Rudermöglichkeiten sehr verantwortungsbewusst umzugehen
Alle Regeln lest Ihr bitte sorgfältig auf corona.lrg1885.de
Letzte Mitteilung: Für die Kaderangehörigen haben wir eine Sondergenehmigung nach § 11 Abs. 3 der LVO für Wassertraining und Krafttraining im Indoorbereich beantragt.
Sportliche Grüße
Karsten Schwarz Björn Lötsch Henning Lippke
Vorsitzender Sport Trainer LRG/RVSH Ruderwart