Eingeschränktes Rudern im Mannschaftsboot

Eingeschränktes Rudern im Mannschaftsboot

Aufgrund der gelockerten Bestimmungen wollen wir ab dem 13. Juni 2020 das Rudern im Mannschaftsboot wieder ermöglichen. Wir hoffen, dass dadurch noch mehr Mitglieder endlich wieder auf’s Wasser können. Allerdings wird spontanes, unangemeldetes Rudern genauso wenig möglich sein wie willkürlich besetzte Rudertreffs.

Für das Rudern im Mannschaftsboot gelten folgende Bestimmungen:

  1. Feste, unveränderliche Gruppen aus maximal ZEHN LRG- und/oder LFRG-Mitglieder (ungeachtet der Zugehörigkeit zu Hausgemeinschaften)
  2. Alle Sportler/innen müssen eine ausgefüllte Verpflichtungserklärung eingereicht haben.
  3. Benennung einer verantwortlichen Person für jede Gruppe
  4. Rudern ist nur in den der Gruppe zugeteilten Booten zu den festgelegten Ruderzeiten möglich
  5. Innerhalb der o.g. Spielräume darf die Bootseinteilung flexibel vorgenommen werden.
  6. Steuerleute tragen mindestens eine Mund-Nase-Bedeckung. Empfohlen wird ihnen, ein Kunststoffvisier zu tragen. Visiere stehen in begrenztem Umfang zur Verfügung und sind nach der Fahrt GEREINIGT zurückzulegen.

 

Zum Mannschaftsbootsrudern meldet Ihr Eure Gruppe unter [email protected] an. Bitte beachtet: ALLE Namen und ALLE e-mail-adressen angeben! Bis zum Erreichen der maximal möglichen Zahlen dürfen Gruppenmitglieder nachgemeldet werden. Bitte teilt uns mit, wann Ihr in etwa rudern wollt. Nicht jede Wunschzeit kann realisiert werden, aber wir werden versuchen, mit Euch eine Lösung zu finden.

Wichtig: Loslegen dürft Ihr aber erst nach entsprechender Freigabe!

Jede Person darf nur in maximal einer Sportgruppe rudern. Davon ausgenommen sind registrierte Zweier-Mannschaften, wenn beide Mannschaftsmitglieder Teil derselben Sportgruppe werden. Die Summe der Sportkontakte jeder Person ist auf maximal neun weitere Personen begrenzt. Ein Wechsel zwischen zwei Sportgruppen ist nur unter Einhaltung einer 14-tägigen Karenzzeit möglich, in der die wechselnde Person nicht mit anderen außerhalb ihres Haushaltes lebenden Personen rudern darf (Einerfahren ist gestattet).

Deshalb unser Tipp: Überlegt Euch, mit,wem Ihr in der nächsten Zeit rudern wollt und meldet dann erst Eure Gruppe an!

Einer und Doppelzweier „ohne Steuermann“ (Gigs und Rennboote) müssen weiterhin über das Buchungssystem reserviert werden, dazu ist nach wie vor eine Registrierung erforderlich.

Ganz wichtig ist der Eintrag im Fahrtenbuch, denn damit weisen wir nach wer wann im Bootshaus war. Deshalb darf in keinem Eintrag „Gast“ „LRG“ oder „LFRG“ als Namensersatz stehen. Das gilt auch, wenn die Fahrt in beide Fahrtenbücher einzutragen ist.

 Für jeglichen Sportbetrieb müssen wir ein entsprechendes Konzept erstellen und durchgängig sicherstellen. Bitte habt Verständnis, dass wir aus diesem Grund „freies“ Rudern in allen Booten noch nicht freigeben können. Umkleiden und Duschen wollen wir ab dem 13. Juni 2020 öffnen. Trotzdem empfehlen wir, weiterhin möglichst in Sportkleidung zu erscheinen und zuhause zu Duschen.

Alle Informationen lest Ihr bitte sorgfältig auf https://corona.lrg1885.de

Viel Spaß beim Rudern!

Verpflichtungserklärung