„2G“ jetzt auch in Umkleiden und Bootshallen

„2G“ jetzt auch in Umkleiden und Bootshallen

Liebe LRG-Mitglieder,

seit dem 15.12.2021 ist eine neue Landesverordnung in Kraft. Während bisher nur die  SPORTAUSÜBUNG in Innenräumen unter die 2G-Regelung fiel, spricht die neue Verordnung von „Einlass in Sportanlagen, d.h. jegliches Betreten und Nutzen von Innenräumen in Sportanlagen ist nur noch Geimpften und Genesenen (mit den in der Verordnung definierten Ausnahmen) möglich.

Wie uns der Landessportverband mitteilte, „hat der Verordnungsgeber nun klargestellt, dass auch die sanitären Gemeinschaftseinrichtungen (Kabinen, Duschen, etc.) unter die 2G-Regelung fallen.
Bedeutet: Auch wer draußen Sport treibt, hat beim Betreten eines Innenraums (Sportstätte) 2G zu erfüllen und es ist zu kontrollieren. Die Dauer des Betretens oder der Grund sind unerheblich.

Entsprechend werden wir die Zutrittsrechte zum 20.12.2021 ändern. Ab dann hat nur noch Zutritt Bootshallen und Umkleiden, wer einen Nachweis über Impfung oder Genesung vorlegt hat. 
Mitglieder, die einen entsprechenden Nachweis bereits für den Kraftraumzugang erbracht haben, bleiben automatisch für die Umkleiden freigeschaltet. Alle anderen werden am Sonntag 19.12.2021 deaktiviert. Der Impf- oder Genesenen Nachweis kann

entweder im Geschäftszimmer vorgelegt (Terminabsprache unter [email protected])

oder in digitaler Form per Mail an [email protected] gesendet werden (letzteres ist freiwillig)

Wir weisen darauf hin, dass die Freischaltung des Zugangs zu unseren Räumlichkeiten einer Nutzungsüberlassung gleichkommt. Wer also mit eigenem Transporter andere Personen einlässt, ist verpflichtet, vorher den Impfstatus zu kontrollieren. Alle Personen, die in den Innenräumen unseres Bootshauses angetroffen werden, müssen ihren Status als Geimpfte oder Genesene nachweisen können! Ein freigeschalteter Transponder allein genügt im Zweifelsfall nicht als Nachweis!


Außerdem müssen wir die Personenzahl in den Trainingsräumen wieder auf maximal vier Personen pro Raum begrenzen (Ausnahmen nur nach Absprache unter „2Gplus“).